Neue Branchenbuch-Welle 2026: Vorsicht vor Eintragungsofferten von Olea Marketing LLC

In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach vor solchen Branchenbuch-Angeboten gewarnt, bei denen Unternehmen per E-Mail zur Prüfung von Firmendaten aufgefordert werden. Nun ist erneut eine solche Versandwelle unterwegs. Am 13. Juli 2026 erreichten uns innerhalb weniger Minuten fünf nahezu identische E-Mails mit dem Hinweis auf eine angebliche „Schaltung“ beziehungsweise „Werbeschaltung im Branchenbuch 2026/2027“.

Auf den ersten Blick wirken diese Nachrichten wie eine normale Anfrage zur Aktualisierung von Unternehmensdaten. Erst beim intensiven Lesen der beigefügten PDF-Datei wird deutlich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Vertragsangebot handelt. Aufgrund der kleingedruckten, leicht übersehbaren und teils auch widersprüchlichen Angaben, werden solche Angebote auch oft als Abo-Fallen bezeichnet.

Fünf nahezu identische E-Mails innerhalb von 35 Minuten

Die fünf E-Mails mit den Branchenbuch-Offerten für einen Branchenbucheintrag im DACH-Raum wurden innerhalb kurzer Zeit mit diesen Betreffzeilen an eine Vielzahl von Empfängern versendet:

  • Schaltung im Branchenbuch 2026
  • Werbeannonce Branchenbuch 2026/2027
  • Werbeschaltung im Branchenbuch 2026
  • Werbeschaltung im Branchenbuch 2026/2027

Der Absendername in der Angabe „Von“ lautet schlicht und ergreifend: „Medienagentur“. Im kleingedruckten Nachrichtentext am unteren Ende der E-Mail wird allerdings als Versender eine Firma mit Sitz in den USA genannt:

Olea Marketing LLC
1621 Central Ave
Cheyenne, Wyoming 82001
USA

Text der Branchenbuch-Offerte: Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang finden Sie die Eintragungsofferte (PDF-Datei) für die
Publikation im Branchenbuch 2026/2027. Wir bitten Sie, die enthaltenen
Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Bei Annahme senden Sie uns
bitte die unterschriebene Eintragungsofferte als Antwort auf diese E-Mail
oder an die in der Offerte angegebene Faxnummer zurück.

Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr Team der
Olea Marketing
Abb. 1: Beispielhafte Ansicht einer E-Mail mit der Branchenbuch-Offerte.

Unterschiedliche Absenderdomains – gleicher Inhalt

Auffällig ist, dass die fünf E-Mails nicht über dieselbe Domain versendet wurden:

UhrzeitVersanddomainOffertennummer
08:30 Uhrbranchenheldenolea.com29067xxxx
08:34 Uhroleamarketinggewerbeindex.com75478xxxx
08:52 Uhroleagewerbeatlas.com77803xxxx
08:52 Uhroleamarketinggewerbeatlas.com92267xxxx
09:05 Uhrbranchenkontaktolea.com47775xxxx

Obwohl die Absenderadressen unterschiedlich sind, enthalten alle E-Mails denselben Grundtext. Die Empfänger werden aufgefordert: „die enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen“ und bei Annahme die unterschriebene Eintragungsofferte zurückzusenden. Die E-Mail wirkt wie auf den ersten Blick wie eine Datenprüfung, tatsächlich geht es aber um einen Vertrag.

Im Wortlaut heißt es dort: „Im Anhang finden Sie die Eintragungsofferte (PDF-Datei) für die Publikation im Branchenbuch 2026/2027.“ sowie: „Wir bitten Sie, die enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.“

Viele Unternehmen kennen solche Aufforderungen von tatsächlichen Datenaktualisierungen. Gerade deshalb solltest du nach dem Erhalt und beim Lesen einer solchen Offerte besonders aufmerksam sein. Entscheidend ist dabei nicht der E-Mail-Text, sondern das beigefügte PDF, denn dort steht ausdrücklich:

„Mit Unterzeichnung und Rücksendung dieses Formulars wird der Businesseintrag verbindlich beauftragt und es kommt ein kostenpflichtiger Vertrag zustande.“

Achtung: Es handelt sich nicht um eine kostenlose Datenkorrektur, sondern um ein kostenpflichtiges Angebot!

Die beigefügten, angehängten PDF-Angebote unterscheiden sich lediglich durch folgende Angaben:

  • Offertennummer
  • Dateiname des PDFs
  • angeschriebene Person
  • Unternehmensdaten und Adresse

Die Vertragsbedingungen sind nahezu identisch:

  • 900 Euro netto pro Vertragsjahr
  • Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre
  • Gesamtpreis 1.800 Euro netto
  • Zahlung im Voraus
  • automatische Verlängerung

Im Wortlaut heißt es dort beispielsweise: „Der Businesseintrag wird zum Gesamtpreis von 1.800,00 Euro bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren erstellt.“ Zur automatischen Vertragsverlängerung wird erklärt: „Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.“

Neue Branchenbuch-Welle 2026: Vorsicht vor Eintragungsofferten von Olea Marketing LLC
Abb. 2: Ansicht einer Branchenbuch-Offerte, die der E-Mail als Anhang beigefügt ist.

Aber aufgepasst, in den veröffentlichten AGB unter https://branchenguide.online/agb findet sich dagegen eine andere Formulierung: „Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit per Einschreiben oder E-Mail gekündigt wird.“ Dieser Unterschied zwischen Angebot und AGB sollte bei den Empfängern Alarm auslösen und unbedingt beachtet werden.

Desweiteren finden sich veraltete Unternehmensdaten in den Formularen. Dabei handelte es sich z. B. um:

  • ältere Anschriften,
  • nicht mehr aktuelle Kontaktdaten,
  • überholte Firmendaten.

Merke: Als Empfänger solltest du nicht automatisch davon ausgehen, dass ein vorausgefülltes Formular auf eine bestehende Geschäftsbeziehung oder einen vorhandenen Eintrag zurückgeht. Auch, wenn dein Firmenname bereits im Formular steht, bedeutet das nicht automatisch, dass eine Eintragung bereits beauftragt wurde.

Mehrere Domains, gleiche Zielseite

Neben den Inhalten der E-Mails und PDFs haben wir auch die verwendeten Domains untersucht. Dabei zeigen sich mehrere Gemeinsamkeiten.

Alle fünf Versanddomains wurden am 26. März 2025 registriert:

  • oleamarketinggewerbeindex.com
  • branchenkontaktolea.com
  • oleagewerbeatlas.com
  • oleamarketinggewerbeatlas.com
  • branchenheldenolea.com

Als Registrar ist bei all diesen Domains Soluciones Corporativas IP, SL angegeben, über den eigentlichen Eigentümer erfährt man aus Privacy-Gründen nichts. Die Hauptdomain des Angebots branchenguide.online wurde bereits am 3. Dezember 2023 registriert. Als Registrar ist dort HOSTINGER operations, UAB angegeben. Obwohl die E-Mails von unterschiedlichen Domains verschickt werden, führen die untersuchten Domains alle zur gleichen Zielseite:

https://branchenguide.online

Auffindbarkeit und tatsächlicher Nutzen des Branchenbucheintrags

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, welchen tatsächlichen Nutzen ein solcher kostenpflichtiger Eintrag für Unternehmen bietet. Ein Branchenbuch-Eintrag ist nur dann wirtschaftlich interessant, wenn potenzielle Kunden ihn auch finden und nutzen können.

Bei einer Überprüfung der Website und einzelner Einträge fiel uns auf, dass die Auffindbarkeit über Suchmaschinen wie Google, Bing und Co. nicht gegeben ist. Ein Eintrag in einem Branchenguide bedeutet deshalb nicht automatisch:

  • bessere Platzierung bei Google & Co.
  • mehr Besucher,
  • mehr Kundenanfragen,
  • bessere Sichtbarkeit im Internet.

Als Unternehmen solltest du vor einer kostenpflichtigen Bestellung zunächst prüfen:

  • Wird der Eintrag tatsächlich von Suchmaschinen gefunden?
  • Wie viele Besucher hat das Portal?
  • Gibt es nachvollziehbare Reichweitenangaben?
  • Welche konkreten Vorteile bietet der Eintrag gegenüber kostenlosen Plattformen?

Ein Branchenverzeichnis kann grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung sein. Entscheidend ist jedoch, ob die angebotene Leistung einen tatsächlichen Mehrwert bietet und ob die Kosten angemessen sind.

Anbieter mit Sitz in den USA

Im Impressum unter https://branchenguide.online/impressum wird:

Olea Marketing LLC
1621 Central Ave
Cheyenne, WY 82001
USA

als Betreiber genannt.

Es handelt sich somit um einen Anbieter mit Sitz außerhalb Deutschlands. Für Unternehmen ist es wichtig zu wissen, wer ihre Vertragspartner sind und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Als Unternehmen solltest du bei internationalen Vertragspartnern deshalb besonders prüfen:

  • Wer genau ist dein Vertragspartner?
  • Welche Rechtsordnung soll gelten?
  • Wo können Ansprüche geltend gemacht werden?
  • Welche Vertragsbedingungen gelten?
  • AGB: Vertrag, Laufzeit und ausländisches Recht

Was solltest du als Unternehmen tun, wenn eine solche E-Mail eingeht?

1. Nicht vorschnell unterschreiben

Ein vorausgefülltes Formular bedeutet nicht automatisch, dass bereits eine Geschäftsbeziehung besteht.

2. Das komplette Dokument lesen

Nicht nur die Unternehmensdaten prüfen, sondern insbesondere:

  • Preis,
  • Laufzeit,
  • Kündigungsfrist,
  • Vertragsbedingungen.

3. Keine Rücksendung ohne bewusste Entscheidung

Die Rücksendung einer unterschriebenen Offerte kann nach den Angaben der Vertragsbedingungen als Annahme des Angebots gewertet werden.

4. Nutzen und Kosten vergleichen

Vor einer Unterzeichnung und Rücksendung des PDFs sollte geprüft werden:

  • Wird der Eintrag tatsächlich gefunden?
  • Gibt es messbare Reichweite?
  • Ist der Preis gerechtfertigt?

5. Fachlichen Rat einholen

Gerade bei Rechnungen oder Forderungen nach einem Vertragsabschluss, der möglicherweise auch versehentlich geschehen ist, kann eine rechtliche Prüfung äusserst sinnvoll sein.

Die wichtigste Empfehlung bleibt: Lese jedes Branchenbuch-Angebot vollständig durch, bevor du unterschreibst. Ein vorausgefülltes Formular ist keine Bestätigung einer bestehenden Geschäftsbeziehung, sondern kann ein Vertragsangebot sein. Bei unbekannten Branchenbuch-Angeboten solltest du immer prüfen, wer dahintersteht, was im Kleingedruckten steht, welche Kosten entstehen und welchen tatsächlichen Nutzen die angebotene Leistung bringt.

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